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Wohnungseigentümer ohne Balkon für Balkonsanierung der anderen zur Kasse gebeten

Muss man bei Sanierungen in einer Eigentumswohnanlage auch für Dinge mitbezahlen, die man gar nicht nutzen kann? Der Oberste Gerichtshof sprach ein Urteil dazu aus.

Wer im Wohnungseigentum lebt, ist prinzipiell Teil einer Solidargemeinschaft
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Wer im Wohnungseigentum lebt, ist prinzipiell Teil einer Solidargemeinschaft
Daniela Bachal