Unterbringung nach Messerangriff in Wiener Anwaltskanzlei
Ein Schwurgericht hat am Donnerstag im Grauen Haus die zeitlich unbefristete Unterbringung jenes psychisch kranken, nicht schuldfähigen Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet, der am 3. Februar 2025 in Wien-Landstraße eine Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte. Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug sei "alternativlos", stellte der vorsitzende Richter fest. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.
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