FPÖ-regierte Steiermark könnte Veto gegen Messenger-Überwachung einlegen
Wegen Einbettung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Bundesländer dem nicht unumstrittenen Gesetz zustimmen. Landeshauptleute müssen sich innerhalb von acht Wochen äußern, sonst tritt das Gesetz in Kraft.