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Chef streicht Verkäuferin „zur Strafe“ Prämien- und Sonderzahlungen

Weil sie nach einem Verkehrsunfall nicht arbeiten konnte, wurden einer Kärntnerin Prämien- und Sonderzahlungen verweigert. Beschäftigte haben bei Krankheit oder Verletzung das Recht auf Krankenstand und dürfen nicht durch Geldentzug bestraft werden, so die AK.

Einer Kärntnerin, die seit 22 Jahren im Handel tätig ist, wurden Prämie und Sonderzahlungen gestrichen (Sujetbild)
© APA / Jan Woitas
Einer Kärntnerin, die seit 22 Jahren im Handel tätig ist, wurden Prämie und Sonderzahlungen gestrichen (Sujetbild)