Debatte um KIM-Verordnung: „Freude über die Abschaffung ist umsonst“
Die KIM-Verordnung, die strenge Vergabekriterien für Wohnkredite verpflichtend vorschreibt, läuft mit Monatswechsel aus. Doch es gibt weiterhin Kritik, dass die Regeln durch ein Rundschreiben der Aufsicht weiterbestehen. RLB-Generaldirektor Martin Schaller spricht von einer „Schatten-KIM“. Die FMA verteidigt ihr Vorgehen.
Die Vergabekriterien sehen u. a. Folgendes vor: Wohnbaukredite dürfen nicht länger als 35 Jahre laufen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens und die Beleihungsquote nicht mehr als 90 Prozent ausmachen|Die Vergabekriterien sehen u. a. Folgendes vor: Wohnbaukredite dürfen nicht länger als 35 Jahre laufen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens und die Beleihungsquote nicht mehr als 90 Prozent ausmachen