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Bei diesen Gebührenklauseln könnte Anspruch auf Rückforderung bestehen

Arbeiterkammer erzielte gerichtlichen Unterlassungsvergleich, der Vergleich ist rechtswirksam. Für Konsumenten können Rückforderungsansprüche bestehen.

Magenta verpflichtete sich, viele Klauseln nicht mehr zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen
© APA / Helmut Fohringer
Magenta verpflichtete sich, viele Klauseln nicht mehr zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen