Gesunde Frauen dürfen ihre Eizellen in Österreich nicht für eine spätere Befruchtung einfrieren lassen. Mit der Frage, ob das Verbot des "Social Egg Freezings" verfassungswidrig ist, hat sich am Freitag der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt. Die Antragstellerin argumentiert mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, die Regierung damit, dass niemand zu diesem Prozedere gedrängt werden soll. Mit einer Entscheidung vor dem Herbst ist nicht zu rechnen.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.