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Gibt Amazon die Preise vor? Deutsches Kartellamt mahnt Amazon ab

Der Handelsriese weist die Vorwürfe des Kartellamtes zurück. Man unterstütze die Verkaufspartner „durch klare und faire Richtlinien“.

Nach vorläufiger Einschätzung des Kartellamts ist die Amazon-Geschäftspraxis rechtswidrig
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Nach vorläufiger Einschätzung des Kartellamts ist die Amazon-Geschäftspraxis rechtswidrig