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In Kärnten darf man bald mit sechs Jahren zur Feuerwehr

Kärnten novelliert das Feuerwehrgesetz. Unter anderem wird das Mindestalter für Jungfeuerwehrleute herabgesetzt. Und: Wer grob fahrlässig handelt, muss künftig den Einsatz selbst bezahlen.

Früh übt sich, wer ein Feuerwehrmann werden und Landesrat Daniel Fellner (rechts) sowie  Kommandant Rudolf Robin (hinten) beeindrucken will
© Büro LR Fellner
Früh übt sich, wer ein Feuerwehrmann werden und Landesrat Daniel Fellner (rechts) sowie Kommandant Rudolf Robin (hinten) beeindrucken will