Mit Anfang kommender Woche starten die Verhandlungen zum österreichischen Stabilitätspakt. Dieser regelt im Wesentlichen die Aufteilung der erlaubten Defizite zwischen den Gebietskörperschaften, ist also nicht mit dem Finanzausgleich zu verwechseln, der die Zuteilung der steuerlichen Einnahmen klärt. Der noch aktuelle Pakt aus dem Jahr 2012 gilt als überholt und muss ohnehin aufgrund der geänderten EU-Fiskalregeln erneuert werden. Harte Verhandlungen zeichnen sich ab.
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