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Scooter, E-Chopper & Co.

Wer darf am Gehsteig fahren, wer muss auf die Straße?

Faktencheck. Auffrisierte Rutschautos, wie sie in Graz unterwegs sind, gelten laut Höchstgericht als Kraftfahrzeuge. Doch welche Regeln gelten für Scooter, E-Chopper & Co? Wer auf den Gehsteig darf, wer auf die Straße muss.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Nach dem Bobby-Car-Urteil gelten motorisierte Rutschautos in Graz als Kraftfahrzeuge und dürfen nicht mehr auf Gehwegen fahren.
  • E-Scooter dürfen nicht auf Gehsteigen genutzt werden und benötigen bei Überschreitung der Leistungsgrenze eine Zulassung.
  • E-Chopper und Segways dürfen nur auf Radwegen oder Straßen fahren, nicht jedoch auf Gehsteigen.
  • Tretroller sind auf Gehsteigen und in Fußgängerzonen erlaubt, nicht jedoch auf Radwegen oder Straßen.
  • Skateboards gelten als Spielgeräte und dürfen auf Gehsteigen und in Wohnstraßen genutzt werden, aber nicht auf Radwegen.
Für E-Scooter gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder
© Adobe Stock
Für E-Scooter gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder
© Adobe Stock
Author Günter Pilch
Günter Pilch Redakteur Bundesland Steiermark / Umwelt
Redakteur Bundesland Steiermark / Umwelt
20. Mai 2025,
4:30 Uhr

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