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Bauland statt Acker: Wie die Umwidmungsabgabe in der Praxis funktioniert

Erfasst werden Grundverkäufe ab dem 1. Juli 2025, wenn die Umwidmung ab dem 1. Jänner 2025 stattfand. Ein Praxisbeispiel des Finanzministeriums, wie der neue Zuschlag wirkt.

Der künftige „Umwidmungszuschlag“ beträgt 30 Prozent und wird mit der Immobilienertragsteuer abgeführt
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Der künftige „Umwidmungszuschlag“ beträgt 30 Prozent und wird mit der Immobilienertragsteuer abgeführt