Geburtstagsparty eskalierte: Gast „wollte Frau übers Knie legen“
50er-Feier wurde zum Fall fürs Gericht. Kärntner wegen sexueller Nötigung zu bedingter Haft und Geldstrafe verurteilt. „Er hat eine Grenze überschritten.“
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Ein 30-jähriger Kärntner wurde wegen sexueller Nötigung auf einer Geburtstagsfeier verurteilt.
Der Angeklagte soll eine Frau sexuell belästigt und dabei ihre Kleidung teilweise zerrissen haben.
Die Staatsanwältin betonte, dass das Verhalten des Angeklagten eine Grenzüberschreitung darstellte.
Der Angeklagte erhielt eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten und eine Geldstrafe von 24.000 Euro.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Bedenkzeit erbat.
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