Der Nationalrat hat Dienstag Nachmittag zum Abschluss seines Plenartags die Frist für das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung verkürzt. Untersagt werden diese nunmehr ab Mitte 2034. Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, soll es allerdings eine Härtefallregelung mit einer individuellen Übergangsfrist von 16 Jahren geben. Zustimmung kam von allen Fraktionen außer den Grünen.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.