Das Fortpflanzungsmedizingesetz beschäftigt den VfGH. Konkret geht es darum, dass die Entnahme und das Einfrieren von Eizellen ohne medizinische Indikation nicht erlaubt sind. Eine Frau hält das für verfassungswidrig. Sie hat eigenen Angaben zu Folge derzeit keinen Kinderwunsch, plant jedoch, zu einem späteren Zeitpunkt Kinder zu bekommen. Daher möchte sie einzelne Eizellen entnehmen und diese für eine künftige medizinisch unterstützte Fortpflanzung einfrieren lassen.
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