Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. 
© stock.adobe.com/Christian ReinerVSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber nennt die zusätzlichen Einnahmen des Stromkonzerns durch die Preiserhöhung „Unrechtsgewinne“
OGH-Urteil zu Verbund-Strompreis: Erhöhung von 2023 ist unzulässig
Auch Preiserhöhung des Verbund von 2022 war von Gerichten abgelehnt worden. Verbraucherschützer des VSV wollen nun vom Verbund Rückzahlungen erwirken.