Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

OGH-Urteil zu Verbund-Strompreis: Erhöhung von 2023 ist unzulässig

Auch Preiserhöhung des Verbund von 2022 war von Gerichten abgelehnt worden. Verbraucherschützer des VSV wollen nun vom Verbund Rückzahlungen erwirken.

VSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber nennt die zusätzlichen Einnahmen des Stromkonzerns durch die Preiserhöhung „Unrechtsgewinne“
© stock.adobe.com/Christian Reiner
VSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber nennt die zusätzlichen Einnahmen des Stromkonzerns durch die Preiserhöhung „Unrechtsgewinne“