Der Nationalrat beschließt am Freitag eine Regelung, die den Familiennachzug bei Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten temporär stoppen wird. Formal ist vorgesehen, dass es für direkte Angehörige weiterhin möglich sein wird, bei der jeweiligen Vertretungsbehörde einen Antrag auf Einreise zweck Stellung eines Antrags auf Familienzusammenführung zu stellen. Doch wird der weitere Verlauf des Verfahrens im Regelfall gehemmt.
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