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Berufungsverhandlung gegen Sebastian Kurz am 26. Mai

Am 26. Mai entscheidet sich, ob es bei der Verurteilung des früheren Bundeskanzlers und Ex-ÖVP-Obmanns Sebastian Kurz wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss bleibt. Wie die Sprecherin des Wiener Oberlandesgerichts (OLG), Susanne Lehr, am Mittwoch per Presseaussendung mitteilte, werden an diesem Tag im Justizpalast die Berufungen von Kurz und dessen ehemaligem Kabinettschef Bernhard Bonelli gegen ihre erstinstanzlichen Schuldsprüche behandelt.

Sebastian Kurz hatte in erster Instanz acht Monate bedingt erhalten | Sebastian Kurz hatte in erster Instanz acht Monate bedingt erhalten
© APA/HELMUT FOHRINGER
Sebastian Kurz hatte in erster Instanz acht Monate bedingt erhalten|Sebastian Kurz hatte in erster Instanz acht Monate bedingt erhalten