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© IMAGO/Eibner-pressefoto Via Www.imago-images.deEx-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (rechts) und der ehemalige FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger
OGH verpasst Frist: Darum ist Karl-Heinz Grasser noch nicht in Haft
Das Höchstgericht bestätigte im März das Urteil gegen Ex-Finanzminister Grasser und seinen Mitangeklagten Walter Meischberger in der Buwog-Causa.