Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Strenge Vorgaben für Osterfeuer im Bezirk

Durch die „Waldbrandverordnung“ ist ab dem 12. April jedes Feueranzünden und Rauchen im Wald und in waldnahen Gebieten verboten. Osterfeuer müssen gemeldet werden.

Osterfeuer sind grundsätzlich vier Werktage vor dem Abbrennen zu melden
© Helmuth Weichselbraun
Osterfeuer sind grundsätzlich vier Werktage vor dem Abbrennen zu melden