Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Strenge Vorgaben für Osterfeuer im BezirkDurch die „Waldbrandverordnung“ ist ab dem 12. April jedes Feueranzünden und Rauchen im Wald und in waldnahen Gebieten verboten. Osterfeuer müssen gemeldet werden. 00:00In KürzeEinfach © Helmuth WeichselbraunOsterfeuer sind grundsätzlich vier Werktage vor dem Abbrennen zu meldenletztes Jahr11. April 2025 um 10:02Wolfsberg