Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit wird stark eingeschränkt
Geringfügige Beschäftigung soll künftig nur mehr für Langzeitarbeitslose möglich sein. Programme zur Umschulung für Pflege sowie Energiewende-Jobs werden fortgesetzt.
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Die Regierung plant, den Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit stark einzuschränken, indem geringfügige Beschäftigungen nur noch für Langzeitarbeitslose möglich sind.
Umschulungsprogramme für Pflege- und Energiewende-Jobs werden trotz Budgetengpässen fortgesetzt.
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