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Betriebsratswahl am LKH Leoben muss wiederholt werden

2021/22 wurden am LKH Leoben Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrat zusammengelegt und eine Wahl abgehalten. Diese wurde beeinsprucht. Der OGH entschied nun, dass die Wahl wiederholt werden muss.

Die Betriebsratswahl im Leobener Spital von 2022 muss nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wiederholt werden
© KLZ / Johanna Birnbaum
Die Betriebsratswahl im Leobener Spital von 2022 muss nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wiederholt werden
Johanna Birnbaum
Redakteurin Regionalredaktion Leoben