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Verordnung zum Handyverbot lässt viele Ausnahmen zu

Ab 1. Mai soll bis zur achten Schulstufe bundesweit ein Verbot von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen Geräten gelten, und zwar während des gesamten Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen. Dabei können die Schulpartner (Schüler-, Eltern-, Lehrervertretung) allerdings laut dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf diverse Ausnahmen festlegen. Im Unterricht sollen Lehrerinnen und Lehrer die Nutzung von Mobiltelefonen zum Lernen erlauben können.

In der Schule soll das Handy künftig in der Regel tabu sein | In der Schule soll das Handy künftig in der Regel tabu sein
© APA/Max Slovencik
In der Schule soll das Handy künftig in der Regel tabu sein|In der Schule soll das Handy künftig in der Regel tabu sein