Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Sozialhilfebestimmungen in Wien und Niederösterreich aufgehoben. Anlass in der Bundeshauptstadt war die Beschwerde eines nigerianischen Staatsbürgers, dem wegen seines befristeten Aufenthaltstitels im Rahmen der "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" der Anspruch auf Sozialhilfe verweigert worden war. Der VfGH sah dadurch einen Verstoß gegen das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes.
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