Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

1040 Euro Geldstrafe für Mopedfelgen um 45 Euro

Ein Oststeirer muss sich vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld wegen Internetbetrugs verantworten. Er hat zwar 45 Euro für die auf „Willhaben“ verkauften Mopedfelgen einkassiert, diese aber nie abgeschickt.

Als teurer Spaß entpuppte sich dieser „Willhaben“-Deal: der Angeklagte muss 1040 Euro Geldstrafe zahlen
© Montage: Carmen Oster, Adobe Stock
Als teurer Spaß entpuppte sich dieser „Willhaben“-Deal: der Angeklagte muss 1040 Euro Geldstrafe zahlen
Carmen Oster
Regionalbüro Oststeiermark und Garten