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„Richtungsweisendes Urteil“: Was die Haarentfernung auf Kassenkosten bedeutet

Die Krankenkasse muss die Gesichtshaarentfernung für eine Trans-Frau bezahlen, so das Gerichtsurteil. Dieses könnte für zukünftige Fälle richtungsweisend sein.

Die Gesichtshaarentfernung muss von der Krankenkasse übernommen werden | Die Gesichtshaarentfernung muss von der Krankenkasse übernommen werden
© IMAGO/CHASSENET / BSIP
Die Gesichtshaarentfernung muss von der Krankenkasse übernommen werden|Die Gesichtshaarentfernung muss von der Krankenkasse übernommen werden
Marie Miedl-Rissner
Redakteurin Bundesland Steiermark