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Rewe-Rekordkartellstrafe gründet auf „verfassungswidriger Entscheidung“

Verfassungsrechts-Experte Heinz Mayer betont in einem Gastkommentar im „Standard“: Der OGH-Beschluss, der zur Rekordkartellstrafe für die Billa-Mutter Rewe führte, „gründet auf verfassungswidriger Entscheidung“ und sei daher „ebenso verfassungswidrig“.

Firmensitz der Rewe-Gruppe in Wiener Neudorf
© APA / Roland Schlager
Firmensitz der Rewe-Gruppe in Wiener Neudorf