15 Monate Haft nach tödlichem Schuss aus Gewehr in Kärnten
Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch ein 44-Jähriger aus dem Bezirk St. Veit an der Glan wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im August 2024 einen 36-Jährigen mit einer Gewehrkugel getroffen, wegen des Tathergangs und des fehlenden Tötungsvorsatzes war aber von einer Mordanklage abgesehen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.