Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik 18-Jähriger zieht Geldstrafe einer ärztlichen Untersuchung vor18 Jahre jung ist der Angeklagte und doch kein Unbekannter am Bezirksgericht Weiz. Wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz geriet er in Konflikt mit dem Gesetz. © KLZ / Jürgen FuchsWegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz muss sich ein 18-Jähriger am Bezirksgericht Weiz verantwortenNicole StranzlRegionalredaktion Weizletztes Jahr16. März 2025 um 05:00WeizBezirksgericht Weiz