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18-Jähriger zieht Geldstrafe einer ärztlichen Untersuchung vor

18 Jahre jung ist der Angeklagte und doch kein Unbekannter am Bezirksgericht Weiz. Wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz geriet er in Konflikt mit dem Gesetz.

Wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz muss sich ein 18-Jähriger am Bezirksgericht Weiz verantworten
© KLZ / Jürgen Fuchs
Wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz muss sich ein 18-Jähriger am Bezirksgericht Weiz verantworten
Nicole Stranzl
Regionalredaktion Weiz