Sind Rechtsanwälte unabhängig von Investoren?
Juristen der Universität Graz beantworten strittige Rechtsfragen. Diesmal geht es um die Frage, wieweit Rechtsanwälte bei ihrer Beratung unabhängig sind.

Legal Tech und andere kapitalintensive Maßnahmen können für Anwaltskanzleien eine finanzielle Herausforderung darstellen. Ist der Einstieg von Investoren möglich?
ANTWORT: Das sogenannte Fremdbeteiligungsverbot verbietet die Beteiligung von Finanzinvestoren an Anwaltskanzleien. In Österreich dürfen sich grundsätzlich nur Rechtsanwälte und unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ehegatten und Kinder an einer Rechtsanwaltsgesellschaft beteiligen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erst kürzlich bestätigt, dass das deutsche Fremdbesitzverbot, das dem österreichischen Fremdbeteiligungsverbot ähnlich ist, mit dem Europarecht vereinbar ist (EuGH C-295/23, Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft): Dieses Verbot beschränkt zwar zwei europäische Grundfreiheiten, nämlich die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit. Es stellt aber sicher, dass Rechtsanwälte unabhängig agieren (können) und gewährleistet eine Rechtsberatung und -vertretung, die sich ausschließlich an den Interessen der Mandanten orientiert. Demgegenüber bestünde bei einer Beteiligung von Investoren an einer Anwaltskanzlei die Gefahr der Einflussnahme auf die anwaltliche Tätigkeit, gerade weil Investoren in erster Linie an einer hohen Rendite interessiert sind.
Das Fremdbeteiligungsverbot schützt mit der Unabhängigkeit der Rechtsanwälte einen zentralen Wert der Anwaltschaft und verhindert Interessenkollisionen. So können Rechtsanwälte nur die Interessen ihrer Mandanten verfolgen, ohne von externen Kapitalgebern beeinflusst zu werden oder von diesen abhängig zu sein. Das Verbot ist daher gerechtfertigt und nicht europarechtswidrig.












