Der Weg zum umstrittenen Lobau-Tunnel als Teil des S1-Abschnitts Schwechat-Süßenbrunn bleibt steinig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) stellte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Antrag auf Vorabentscheidung bezüglich fehlender Rechtsgrundlagen im Bundesstraßengesetz. Dabei gehe es um ein noch nicht abgeschlossenes Wasserrechtsverfahren. "Der Richtersenat hat beschlossen, dass die Frage dem EuGH vorgelegt wird", so ein Sprecher des BVwG am Montag zur APA.
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