Schuldsprüche in Vorarlberger "Wirtschaftsbundaffäre"
Die vier Angeklagten in der sogenannten Vorarlberger "Wirtschaftsbundaffäre" sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen worden. Der Richter sah den Anklagepunkt der Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung als erfüllt an. Die Anwälte der Angeklagten meldeten volle Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.
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