Wer wo bei der Wien-Wahl am 27. April auf dem Stimmzettel stehen wird, wird sich demnächst klären: Am Freitag (28. Februar) endet die Einreichfrist für die Wahlvorschläge. Sowohl Wahlkreis- als auch Bezirkslisten müssen dann bei der Behörde eingetrudelt sein. Was für die arrivierten, im Rathaus oder den Bezirken vertretenen Parteien nur eine Formsache ist, ist für alle anderen mit Stress verbunden. Denn sie benötigen ausreichend Unterschriften.
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