Der Prozess gegen einen 43-Jährigen wegen Erpressung und schwerer Nötigung eines Spitzenbeamten ist am Montag in Wels vertagt worden. Der Einzelrichter hat sich für sachlich unzuständig erklärt. Denn es gehe in dem Fall nicht nur um das Delikt der Erpressung, wie im Strafantrag festgehalten, sondern sogar um schwere Erpressung, wofür ein Schöffengericht zuständig sei.
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