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Hebamme wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht

Die Angeklagte soll bei einer Hausgeburt „gebotene Handlungspflicht“ unterlassen haben: Das neugeborene Mädchen verstarb nach Komplikationen bei Geburt fünf Tage später in einem Wiener Spital. Die Hebamme bestreitet die Vorwürfe.

Laut Strafantrag starb das Mädchen an den Folgen des Sauerstoffmangels, den es bei der Geburt erlitten hatte
© Sbausbach
Laut Strafantrag starb das Mädchen an den Folgen des Sauerstoffmangels, den es bei der Geburt erlitten hatte