Hebamme wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht
Die Angeklagte soll bei einer Hausgeburt „gebotene Handlungspflicht“ unterlassen haben: Das neugeborene Mädchen verstarb nach Komplikationen bei Geburt fünf Tage später in einem Wiener Spital. Die Hebamme bestreitet die Vorwürfe.