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15 Monate bedingt für Hebamme wegen grob fahrlässiger Tötung

Eine Hebamme ist Montagmittag am Wiener Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit einer von ihr betreuten Hausgeburt zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Richter ging von mehreren Sorgfaltsverstößen aus. "Sie haben ein Verhalten gesetzt, das man so nicht setzen hätte dürfen", bescheinigte er der 42-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Hebamme erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

Die Angeklagte Hebamme hat bisher 500 Hausgeburten durchgeführt | Die Angeklagte Hebamme hat bisher 500 Hausgeburten durchgeführt
© APA/dpa
Die Angeklagte Hebamme hat bisher 500 Hausgeburten durchgeführt|Die Angeklagte Hebamme hat bisher 500 Hausgeburten durchgeführt