Auch Revision um defekte Verhütungsspiralen zurückgewiesen
Im Fall der schadhaften Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Revision des Verbraucherschutzvereins VSV gegen die Abweisung der Amtshaftungsklage zurückgewiesen. Das teilte der VSV am Dienstag mit. Nun habe der Prozessfinanzierer dP erklärt, die Musterprozesse in Sachen Eurogine nicht weiter zu finanzieren. Die fünf Verfahren im Sinne einer Amtshaftung gegenüber der Republik dürften demnach beendet werden, so der VSV.
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