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Kunde zwickte Verkäuferin in die Brust: Arbeitgeber muss handeln

Ein Kollege belästigt ein Lehrmädchen. Ein anderer verschickt Penisfotos. Wenn Arbeitgeber von sexuellen Belästigungen erfahren, müssen sie sofort handeln, sonst drohen Schadenersatz-Klagen.

Viele Betroffene geben den Arbeitsplatz auf und suchen zu spät Rat
© Gina Sanders - Fotolia (Erwin Wodicka)
Viele Betroffene geben den Arbeitsplatz auf und suchen zu spät Rat
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten