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Während Antragsfrist verstorben: Angehörige sollen Pflegekosten tragen

Eine Lücke im Gesetz wurde einer steirischen Familie zum Verhängnis. Sie blieb nach dem Tod eines Angehörigen auf den Pflegekosten sitzen, da der Übernahmeantrag nicht mehr bearbeitet werden durfte.

9300 Euro sollte die betroffene Familie bezahlen
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9300 Euro sollte die betroffene Familie bezahlen
Marie Miedl-Rissner
Redakteurin Bundesland Steiermark