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Das sind die Haftbedingungen für U-Häftlinge

Die Haftbedingungen für U-Häftlinge sind gesetzlich in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Der U-Haft-Beschluss von René Benko ist rechtskräftig und vorerst bis 7. Februar rechtswirksam.

René Benko bleibt vorerst zwei Wochen in JA Josefstadt
© APA / Helmut Fohringer
René Benko bleibt vorerst zwei Wochen in JA Josefstadt