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© IMAGO / Sascha SteinachDie AfD Sachsen darf nun als rechtsextrem bezeichnet werden
Gericht: AfD Sachsen darf als rechtsextrem bezeichnet werden
Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies die Beschwerde der Partei rechtskräftig ab. Die OVG-Entscheidung ist unanfechtbar.