Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den Antrag einer Transperson auf Streichung ihres Geschlechtseintrags im Personenstandsregister abgelehnt. Mit der Entscheidung wurde ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien aufgehoben, das die Streichung zugelassen hatte. Darüber hinaus stellte der VwGH fest, dass "es für die Eintragung des Geschlechts grundsätzlich auf das biologische, körperliche Geschlecht ankommt". Die Transperson will nun vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.
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