Darum gibt es noch keinen Termin für die Berufungsverhandlung
Sebastian Kurz wurde wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Dagegen hatte er Berufung angemeldet. Ein Termin für die Verhandlung ist jedoch nicht in Sicht.
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Sebastian Kurz wurde wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt und hat Berufung eingelegt.
Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht noch nicht fest, da das Wiener Oberlandesgericht darüber entscheiden muss.
Die Verzögerung ist auf umfangreiche schriftliche Berufungen von Kurz und seinem Mitangeklagten Bernhard Bonelli zurückzuführen.
Die Verteidigung hat zahlreiche Protokollberichtigungen beantragt, die teilweise genehmigt wurden.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen, während Kurz weiterhin seine Unschuld beteuert.
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