EuGH-Urteil: Behörde darf Anfragen nicht grundlos ablehnen
Anfragen und Beschwerden an eine Behörde können nicht allein aufgrund ihrer Zahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums als "exzessiv" eingestuft werden: Mit diesem am Donnerstag gefällten Urteil folgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Generalanwalt Richard de la Tour. Eine Aufsichtsbehörde müsse erst nachweisen, dass der Antragsteller missbräuchliche Absichten habe. Hintergrund war eine Beschwerde eines Bürgers bei der Österreichischen Datenschutzbehörde.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.