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Burgenland zieht gegen Vollspaltenböden bei Rinderhaltung vor VfGH

Nach einer Beschwerde des Landes hatte das Höchstgericht bereits die lange Übergangsfrist bei Vollspaltenböden in der Schweinehaltung gekippt.

Rinder, die nicht für die Zucht eingesetzt werden, dürfen auf Vollspaltenböden gehalten werden
© IMAGO/Bernd Feil/M.i.S.
Rinder, die nicht für die Zucht eingesetzt werden, dürfen auf Vollspaltenböden gehalten werden