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Konsumentenschutz bekämpfte „abgelaufenen“ Gutschein von Billigairline

Wegen ihres angeblich nicht mehr gültigen Ryanair-Gutscheins bat eine Klagenfurterin den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten um Unterstützung. Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre gültig.

Die AK klagte erfolgreich gegen den Verfall des Ryanair-Gutscheins
© Cik
Die AK klagte erfolgreich gegen den Verfall des Ryanair-Gutscheins