Prozess gegen Pflegerin in Salzburg nach Tod im Schlaflabor
Nach dem Tod eines 50-jährigen Patienten in einem Schlaflabor des Uniklinikums Salzburg im Juni 2023 hat sich am Dienstag eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft der mittlerweile pensionierten 64-jährigen Frau das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung vor. Sie soll ihren Überwachungspflichten nicht nachgekommen sein. Die Angeklagte hingegen glaubt, keinen ihr vorwerfbaren Fehler gemacht zu haben.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.