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Prozess gegen Pflegerin in Salzburg nach Tod im Schlaflabor

Nach dem Tod eines 50-jährigen Patienten in einem Schlaflabor des Uniklinikums Salzburg im Juni 2023 hat sich am Dienstag eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft der mittlerweile pensionierten 64-jährigen Frau das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung vor. Sie soll ihren Überwachungspflichten nicht nachgekommen sein. Die Angeklagte hingegen glaubt, keinen ihr vorwerfbaren Fehler gemacht zu haben.

Patient starb an deutlich erhöhtem CO2-Wert im Blut | Patient starb an deutlich erhöhtem CO2-Wert im Blut
© APA/THEMENBILD
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