Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch im Fall des mutmaßlichen Mafia-Paten mit dem Spitznamen "Dexter" bestätigt und dabei die Auswertung von Kryptohandys, die dem Beweisverfahren in der ersten Instanz zugrunde lag, in diesem Fall als zulässig erklärt. Die Nichtigkeitsbeschwerde von Verteidiger Werner Tomanek wurde abgewiesen, die Strafberufung dem Oberlandesgericht (OLG) zugewiesen, das über eine Reduktion der im Vorjahr verhängten lebenslangen Haft entscheidet.
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