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Fünf Hooligans vor Gericht: „Das war Gewalt in Reinkultur“

Sturm-Anhängern wird schwere gemeinschaftliche Gewalt vorgeworfen. Staatsanwältin: „Es darf nicht sein, dass man sich als Unbeteiligter in der Stadt nicht mehr sicher sein kann, weil eine gewaltbereite Horde durch die Straßen zieht.“ Angeklagte bekennen sich „nicht schuldig“.

Ausschreitungen begleiteten im November 2023 das Achtelfinal-Spiel im ÖFB-Cup zwischen GAK und Sturm Graz
© APA / Erwin Scheriau
Ausschreitungen begleiteten im November 2023 das Achtelfinal-Spiel im ÖFB-Cup zwischen GAK und Sturm Graz
Christian Penz
Redakteur Bundesland Steiermark

Grazer Cup-Derby, 2. November 2023. Vielen Fußballfans sind die Szenen, die mit gesunder Rivalität nichts mehr zu tun hatten, noch in schrecklicher Erinnerung. Etwa jene Tat, als vermummte Sturm-Anhänger einen mobilen GAK-Fanshop plünderten. Junge Verkäuferinnen aus den GAK-Nachwuchsreihen blieben geschockt zurück. Noch verstörender: Unter den Beteiligten der Krawalle war ein Lehrer, der nach Bekanntwerden der Vorfälle sofort von der Schulleitung suspendiert wurde. Bei den Randalen verletzte er sich übrigens selbst – er war in den Stadiongraben der Merkur-Arena gestürzt. Am Mittwoch gehen diese Vorfälle strafrechtlich in die Nachspielzeit – fünf Sturm-Anhänger müssen sich vor Gericht verantworten. Am Abend wurde schlussendlich vertagt. Bei der nächsten Verhandlung werden u. a. noch szenekundige Beamte als Zeugen gehört.

Gemeinschaftliche Gewalt

Die Vorwürfe betreffen etwa Raufereien, als Sturm-Fans die Zäune im Stadion überkletterten. Angeklagt sind die fünf Männer wegen des Delikts der schweren gemeinschaftlichen Gewalt, früher bekannt als Landfriedensbruch. Unter den Beschuldigten findet sich nicht nur der Pädagoge, sondern auch ein Student, ein Angestellter und ein Arbeitsloser. Für einen Beschuldigten kommt es noch dicker: Er muss sich, weil ihm dezidiert konkrete Tathandlungen zugewiesen werden konnten, zudem wegen Körperverletzung (getätigte Tritte und Schläge) und wegen Diebstahls (die Plünderung des GAK-Shops) verantworten.

„Gewalt in Reinkultur“

Staatsanwältin Ines Eichwalder schildert im Schwurgerichtsaal, wo das Geschehen seinen Ausgang nahm: „In der Gruabn wurden die Fans aufgeheizt und aufgestachelt.“ Dann setzten sich die Fans in Richtung Stadion in Bewegung. Dort beschloss der „gewaltbereite Mob“, Zäune zu überklettern und GAK-Fans zu attackieren. „Die Szenen waren Gewalt in Reinkultur. Es wurde auf Personen eingetreten, die bereits am Boden lagen – einer erlitt einen Schädelbasisbruch“, so Eichwalder. Die GAK-Fans setzten sich danach zur Wehr, die Sturm-Fans zogen sich zurück. Der angeklagte Pädagoge stürzte dabei in den Stadiongraben, wurde schwer verletzt.

Sie haben sich dem Mob von gewaltbereiten Sturm-Fans angeschlossen.

— Staatsanwältin Ines Eichwalder über die Angeklagten

„Nicht schuldig“

Die fünf Verteidiger gaben jeweils an, dass sich ihre Mandanten nicht einer gemeinschaftlichen Gewaltverabredung angeschlossen hätten. Manche der Beschuldigten wollen zum Zeitpunkt der Krawalle noch gar nicht im Stadion gewesen sein. Fotos aus den Akten würden andere Personen zeigen, so der Tenor.

Der erste der fünf Männer, ein Wirtschaftsuni-Student, gab an, dass er in Graz bei seinen Großeltern gewesen sei und erst kurz vor dem Spiel Tickets bekommen habe. „Ich übernehme die Verantwortung, dass ich mich habe hinreißen lassen, mitzulaufen“, gestand er ein. Er habe auch einen Zaun überklettert, danach aber sofort bemerkt, „dass ich dort nichts verloren habe“. Er drehte um, wurde aber von der Polizei festgenommen. Sein Anwalt sprach von „tätiger Reue“, denn ohne jemand anderen verletzt zu haben, sei er umgedreht. Und er habe sich widerstandslos festnehmen lassen. „Man kann nicht alle auf der Anklagebank in einen Topf werfen“, so der Jurist.

Bei der Befragung durch die Richterin verstrickte sich der 20-jährige Beschuldigte aber in Ungereimtheiten. Er war bei dem Vorfall mit einer Sturmhaube maskiert und in seiner Jacke wurde ein Zahnschutz-Etui gefunden. Der Angeklagte gab an, dass beides bereits in seiner Jacke gewesen sei, als er diese bei seinen Großeltern in seinem früheren Kinderzimmer aus dem Kasten genommen habe. Die Richterin wollte wissen, warum er sie aufgesetzt habe, wenn er als unbedarfter Zuschauer dort war. „Ich habe mir eingebildet, dass es dazugehört. Ich kannte die Usancen, weil ich beschäftige mich schon lange mit Fan-Kultur.“ Auf weitere Nachfrage meinte er: „Ich war mir bewusst, als ich die Haube aufgesetzt habe, dass es zu Auseinandersetzungen kommt.“ Er habe sie zum „Selbstschutz“ aufgesetzt. „Wovor wollten Sie sich denn damit schützen?“, hakte Richterin Verena Oswald nach. Erst versuchte der Frage auszuweichen, letztlich gestand er ein, „um nicht erkennbar zu sein“. Rational erklären könne er das nicht.

Lehrer war nicht vermummt

Der dritte Angeklagte, ein 29-jähriger Pädagoge, der nach den Vorfällen von seiner Schule suspendiert wurde und nun als Angestellter arbeitet, bekannte sich wie die beiden anderen nicht schuldig. Er habe seinen Schal nicht hochgezogen, sei also nicht vermummt gewesen. Er sei aber wie die anderen ebenfalls über den Absperrungszaun in einen anderen Sektor geklettert. Dann sei ihm klar geworden, dass er gar nicht in diesem Bereich sein dürfe. Er wollte weg, wurde dann aber von GAK-Fans niedergeschlagen. Auf der Flucht vor diesen sei er schließlich in den Stadiongraben gefallen und habe eine Hirnblutung erlitten. „Warum sind Sie denn überhaupt in Richtung der GAK-Fans gelaufen?“, fragte die Richterin auch ihn. Doch auch er hatte darauf keine schlüssige Antwort und meinte nur: „Ich weiß es nicht.“

Weiteres Verfahren eingestellt

Rückblick auf die anderen Geschehnisse des Derbys: Eingestellt wurde nach den Derbykrawallen übrigens das Verfahren im Fall jenes Einpeitschers der Sturm-Fans, der vor dem Match zum „Aufwärmen“ mit einer Hassrede die Menge angestachelt haben soll (Delikt schwere gemeinschaftliche Gewalt). „Es war im Zweifel nicht nachweisbar, dass der Tatbestand erfüllt ist“, so Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Ungesühnt bleibt eine Tat eines Hooligans: Bei einem Fast-Food-Lokal wurde ja am selben Tag ein Fan niedergeprügelt und schwer verletzt. „Hier musste das Verfahren gegen Unbekannt abgebrochen werden. Es konnte niemand ausgeforscht werden, es gab auch keine erfolgversprechenden Aussichten auf die Täter“, so die Staatsanwaltschaft.

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