Urteil: Unbeschränkte Preiserhöhungen nicht rechtens
Verein für Konsumenteninformation (VKI) verbucht weiteren Erfolg gegen den britischen Streaminganbieter Dazn vor Gericht: 15 angefochtene Klauseln in DAZN-Verträgen sind gesetzeswidrig!
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen weiteren Erfolg gegen den Streaminganbieter DAZN erzielt, indem 15 Klauseln in DAZN-Verträgen als gesetzwidrig erklärt wurden.
Die beanstandeten Klauseln betrafen unter anderem unbeschränkte Preiserhöhungen ohne nachvollziehbare Parameter, was für Verbraucher:innen intransparent ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber es wird als Signal an die Branche gesehen, auf rechtskonforme Preisanpassungsklauseln zu achten.
Eine Klausel, die Verbraucher:innen verbietet, den Streaming-Service an öffentlichen Orten zu nutzen, wurde ebenfalls als unzulässig erklärt.
Der VKI kritisiert, dass Preisanpassungen bereits innerhalb der ersten zwei Monate nach Vertragsabschluss unzulässig sind und dass die Klauseln intransparent sind.
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